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Berechnung nicht erbrachter Leistungen

Vom Baumangel zum Zahlungsverzug

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Jeder Hausbau hat Zusatzkosten zur Folge. Diese entstehen durch notwendige oder gewünschte Abweichungen vom Standardhaus und sollten einkalkuliert werden.

Leider werden sie manchmal berechnet, ohne dass die Leistungen auch erbracht werden. Und das kam so:

In unserem Haus sollte die Küche, im Rahmen der kostenfreien Grundrissänderung, auf die andere Hausseite verlegt werden. Um uns gegen Mehrkosten abzusichern, war als Sondervereinbarung im Vertrag festgehalten, dass Änderungen am Grundriss grundsätzlich kostenfrei sind.

Allerdings wurden in einer Zusatzvereinbarung vom 06.03.2017 zum Bauwerkvertrag Mehrkosten für die Verlegung der Anschlüsse der Küche aufgeführt.

Auf Anfrage hierzu wurde uns zuvor per E-Mail vom 03.03.2017 mitgeteilt:

"Der Mehraufwand auf Grund der Lage der Küche resultiert aus der extrem langen Abwasserleitung, welche komplett um das Haus herum (wir gehen mit den Leitungen auf kürzestem Weg nach außen) nach vorne zu den anderen Leitungen geführt und zusammengefasst werden muss."

Nachdem die Bodenplatte gegossen wurde, zeigte sich, dass die Leitungen nicht, wie auch auf den Leitungsplänen verzeichnet und uns gegen Mehrkosten verkauft, um das Haus herum, sondern auf kürzestem Weg unter dem Haus hindurch, verlegt wurden.

Auch dieser Baumangel fiel nicht der Bauleitung auf, welcher im nachhinein betrachtet kaum Baumängel auffielen, sondern wurde durch uns der Bauleitung mitgeteilt.

Mehrfach und in zeitlichen Abständen haben wir der Bauleitung mitgeteilt, dass die Leistung nicht erbracht wurde und eine Abweichung vom Bauwerkvertrag vorliegt.

Die nicht erbrachte Leistung wurde uns zusammen mit anderen Zusatzleistungen in Rechnung gestellt  (19.12.2017), obwohl die Bauleitung informiert war, dass die Leistung der Umverlegung der Rohre nicht erbracht wurde.

Die Rechnung wurde von uns per Post, unter Begründung der nicht erbrachten Leistungen, mit Bitte um Korrektur zurückgewiesen (27.12.2017).

Hatten wir nun vom Town & Country Lizenznehmer als unserem Vertragspartner eine Erklärung oder Entschuldigung erwartet, wurden wir enttäuscht.

Wir erhielten eine Mahnung zur Rechnung (08.01.2018) .

Diese wurde selbstverständlich ebenso, diesmal per Einschreiben, zurückgewiesen und an die Town & Country Lizenzgeber GmbH zur Info weitergeleitet (12.01.2018).

Von der Town & Country Lizenzgeber GmbH erhielten wir einige Zeit darauf (29.01.2018) folgende Info:

"...Nach Rücksprache mit Ihrem Auftragnehmer, die Firma MBB Massivhäuser für Berlin-Brandenburg GmbH, ist Ihr Anliegen bzgl. Rechnung der Zusatzvereinbarung intern in Prüfung.Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, wird Ihr Auftragnehmer auf Sie zukommen..."

Und dann erhielten wir doch noch Post von der MBB Massivhäuser für Berlin Brandenburg GmbH.

Keine Erklärung, keine Entschuldigung für die nicht erbrachte aber berechnete Leistung.

Sondern ein Schreiben vom 30.01.2018 mit folgendem Inhalt:

".... sie befinden sich seit dem 04.01.2018  im Zahlungsverzug. Ihre Bauzeit verlängert sich gem. § 3 Punkt 5 c um weitere ca. 4 Wochen. Sie hätten wenigstens die Punkte... begleichen müssen...... Zu den anderen Punkten geht Ihnen eine Gutschrift zu."

Anstelle eine korrigierte Rechnung, wie von uns gewünscht, ausgestellt zu bekommen, gerät man bei Town & Country, vielemehr deren Lizenznehmer MBB Massivhäuser ...,  in Zahlungsverzug wenn man unberechtigte Rechnungen nicht begleicht,

Oder erwartet die MBB wirklich, dass man die korrekte Summe selbst aus seinen Unterlagen anhand der vom Auftragnehmer erbrachten und nicht erbrachten aber geschuldeten Leistungen selbst herleitet?

Oder ist die interne Kommunikation so schlecht, dass die Bauleitung den Innendienst nicht über den gravierenden Baumangel und die nicht erbrachte Leistung informiert hatte?

Viel bezeichnender ist, dass uns trotz Rückweisung der Rechnung eine Mahnung geschickt wurde.

Oder ist ausgerechnet der Brief mit der Rückweisung der Rechnung untergegangen? Wäre sicher ein sehr unwahrscheinlicher Zufall.

Nachtrag: 

Uns erreichte Monate später, wir hatten zwischenzeitlich einen Anwalt eingeschaltet, ein Schreiben mit dem Angebot einer weiteren Zusatzvereinbarung mit der Bitte um Unterzeichnung und Rücksendung.

Inhalt (Auszug):

"...Der Auftraggeber beauftrag den Auftragnehmer mit der Änderung der Hausausstattung wie folgt:

"Entfall der längeren Entwässerung auf Grund der Umverlegung der Küchenspühle"

Wir haben diese weder unterzeichnet noch zurückgesendet. Warum sollten wir etwas entfallen lassen, was uns zuvor als unbedingt notwendig und gegen extra zu berechnende Kosten verkauft worden war?

Oder wurde uns die Umverlegung, nun offenbar nicht mehr notwendig, nur verkauft, um Extrakosten geltend machen zu können?

Mit einer Annahme der III. Zusatzvereinbarung würden wir den Fehler und die Vorgehensweise unseres Town & Country Lizenznehmers legetimieren und das Recht auf Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung verbauen.

Die Gutschrift haben wir später nach der Bauabnahme, welche auch sehr interessant war und im Beisein eines Bauleiters, einer späteren Prokuristin der MBB, unserem Anwalt und uns statt fand, doch noch erhalten.