Berechnung nicht erbrachter Leistungen
Vom Baumangel zum Zahlungsverzug
Jeder Hausbau hat Zusatzkosten zur Folge. Diese entstehen durch notwendige oder gewünschte Abweichungen vom Standardhaus und sollten einkalkuliert werden.
Leider werden sie manchmal berechnet, ohne dass die Leistungen auch erbracht werden. Und das kam so:
In unserem Haus sollte die Küche, im Rahmen der kostenfreien Grundrissänderung, auf die andere Hausseite verlegt werden. Um uns gegen Mehrkosten abzusichern, war als Sondervereinbarung im Vertrag festgehalten, dass Änderungen am Grundriss grundsätzlich kostenfrei sind.
Allerdings wurden in einer Zusatzvereinbarung vom 06.03.2017 zum Bauwerkvertrag Mehrkosten für die Verlegung der Anschlüsse der Küche aufgeführt.
Auf Anfrage hierzu wurde uns zuvor per E-Mail vom 03.03.2017 mitgeteilt:
"Der Mehraufwand auf Grund der Lage der Küche resultiert aus der extrem
langen Abwasserleitung, welche komplett um das Haus herum (wir gehen mit den
Leitungen auf kürzestem Weg
Nachdem die Bodenplatte gegossen wurde, zeigte sich, dass die Leitungen nicht, wie auch auf den Leitungsplänen verzeichnet und uns gegen Mehrkosten verkauft, um das Haus herum, sondern auf kürzestem Weg unter dem Haus hindurch, verlegt wurden.
Auch dieser Baumangel fiel nicht der Bauleitung auf, welcher im nachhinein betrachtet kaum Baumängel auffielen, sondern wurde durch uns der Bauleitung mitgeteilt.
Mehrfach und in zeitlichen Abständen haben wir der Bauleitung mitgeteilt, dass die Leistung nicht erbracht wurde und eine Abweichung vom Bauwerkvertrag vorliegt.
Die nicht erbrachte Leistung wurde uns zusammen mit anderen Zusatzleistungen in Rechnung gestellt (19.12.2017), obwohl die Bauleitung informiert war, dass die Leistung der Umverlegung der Rohre nicht erbracht wurde.
Die Rechnung wurde von uns per Post, unter Begründung der nicht erbrachten Leistungen, mit Bitte um Korrektur zurückgewiesen (27.12.2017).
Hatten wir nun vom Town & Country Lizenznehmer als unserem Vertragspartner eine Erklärung oder Entschuldigung erwartet, wurden wir enttäuscht.
Wir erhielten eine Mahnung zur Rechnung (08.01.2018) .
Diese wurde selbstverständlich ebenso, diesmal per Einschreiben, zurückgewiesen und an die Town & Country Lizenzgeber GmbH zur Info weitergeleitet (12.01.2018).
Von der Town & Country Lizenzgeber GmbH erhielten wir einige Zeit darauf (29.01.2018) folgende Info:
"...Nach Rücksprache mit Ihrem Auftragnehmer, die Firma MBB Massivhäuser für Berlin-Brandenburg GmbH, ist Ihr Anliegen bzgl. Rechnung der Zusatzvereinbarung intern in Prüfung.Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, wird Ihr Auftragnehmer auf Sie zukommen..."
Und dann erhielten wir doch noch Post von der MBB Massivhäuser für Berlin Brandenburg GmbH.
Keine Erklärung, keine Entschuldigung für die nicht erbrachte aber berechnete Leistung.
Sondern ein Schreiben vom 30.01.2018 mit folgendem Inhalt:
".... sie befinden sich seit dem 04.01.2018 im Zahlungsverzug. Ihre Bauzeit verlängert sich gem. § 3 Punkt 5 c um weitere ca. 4 Wochen. Sie hätten wenigstens die Punkte... begleichen müssen...... Zu den anderen Punkten geht Ihnen eine Gutschrift zu."
Anstelle eine korrigierte Rechnung, wie von uns gewünscht, ausgestellt zu bekommen, gerät man bei Town & Country, vielemehr deren Lizenznehmer MBB Massivhäuser ..., in Zahlungsverzug wenn man unberechtigte Rechnungen nicht begleicht,
Oder erwartet die MBB wirklich, dass man die korrekte Summe selbst aus seinen Unterlagen anhand der vom Auftragnehmer erbrachten und nicht erbrachten aber geschuldeten Leistungen selbst herleitet?
Mit einer Annahme der III. Zusatzvereinbarung